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Drittstaateneinkünfte

Besteuerungsrecht für „Drittstaateneinkünfte“: Bei Ausübung DBA mit Quellenstaat zu berücksichtigen

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Das Finanzgericht (FG) Münster entschieden, dass ein Besteuerungsrecht für so genannte Drittstaateneinkünfte – also Einkünfte, die nicht aus der Bundesrepublik Deutschland oder dem anderen Wohnsitzstaat stammen – nicht ohne Rücksicht auf die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit dem Quellenstaat (Drittstaat) ausgeübt werden kann. Sofern der Bundesrepublik danach kein Besteuerungsrecht für die betroffenen Einkünfte zusteht und […]