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Dienstwagenüberlassung

Dienstwagenüberlassung an Arbeitnehmer umsatzsteuerbar

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Die Überlassung eines Dienstwagens an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung ist für den Arbeitgeber umsatzsteuerbar, wenn die Überlassung des Dienstwagens individuell arbeitsvertraglich vereinbart und der Dienstwagen auch tatsächlich privat genutzt wird.