Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss die Rechtsanwaltskosten, die im Rahmen presserechtlicher Anfragen in den Jahren 2014 bis 2018 entstanden sind, offenlegen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln entschieden. Der Klage einer Verlagsgesellschaft gab es statt.
Dieser Inhalt ist blockiert. Akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung um fortzufahren!
Diese Seite nutzt Cookies. Wenn Sie die Seite weiter nutzen gehen wir von Ihrer Zustimmung zur Datenschutzerklärung aus.