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Bundesamt für Verfassungsschutz muss Rechtsanwaltskosten offenlegen

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss die Rechtsanwaltskosten, die im Rahmen presserechtlicher Anfragen in den Jahren 2014 bis 2018 entstanden sind, offenlegen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln entschieden. Der Klage einer Verlagsgesellschaft gab es statt.