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Brexit

Brexit ohne Austrittsabkommen: BZSt erteilt Hinweise zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren

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Ab dem 30.03.2019, 00.00 Uhr (MEZ), wird Großbritannien nicht mehr Mitglied der Europäischen Union sein. Das bedeutet, dass die Rechtsvorschriften, die für die Mitgliedstaaten der EU anzuwenden sind, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Großbritannien gelten, es sei denn, ein ratifiziertes Austrittsabkommen sieht ein anderes Datum vor.