Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden, dass auch schwerst Hirngeschädigte, die keine visuelle Wahrnehmung haben, grundsätzlich Anspruch auf Blindengeld haben können.
Die in Rheinhessen lebende Klägerin ist freiwillig gesetzlich krankenversichert und bezieht Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz. Ihre Krankenkasse setzte mit mehreren Bescheiden aus den Jahren 2016 und 2017 den monatlich von der Klägerin zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrag fest, wobei nicht nur das Einkommen aus der beruflichen Tätigkeit, sondern auch das Blindengeld der Berechnung zugrunde gelegt wurde – […]