Haben Eltern ein „Berliner Testament“ geschrieben, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben eingetragen haben, was für ihren Nachwuchs automatisch den Verweis auf den Pflichtteil, also die Kappung auf 50 Prozent des eigentlichen Erbes bedeutet, so kann es für Tochter oder Sohn noch schlimmer kommen, wenn sie „zu neugierig“ sind.
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