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Benutzung des Luftraums

Nachbarn müssen Benutzung des Luftraums über ihrem Grundstück nicht dulden

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Mit ihrem erfolglos gebliebenem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wollten die Kläger ihre Nachbarn dazu verpflichten, die Benutzung des Luftraums über dem Grundstück der Beklagten durch einen Kran zur Durchführung der Reparaturarbeiten am Dach des Wohnhauses der Kläger zu dulden. Das Landgericht (LG) Coburg wies die Klage aus verschiedenen Gründen ab.