Innerhalb des engsten Familienkreises besteht ein ehrschutzfreier Raum, der es ermöglicht, sich frei auszusprechen, ohne gerichtliche Verfolgung befürchten zu müssen. Behauptet die Schwiegermutter gegenüber ihrer Schwester und ihrer Tochter, dass ihr Schwiegersohn seine Familienmitglieder misshandle, habe dieser keinen Unterlassungsanspruch urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.
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