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Behinderten-Pauschbetrag

Behinderten-Pauschbetrag: Bei Einzelveranlagung von Ehegatten auf Antrag hälftig abziehbar

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Nach § 26a Absatz 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ist auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten der grundsätzlich einem Ehegatten zustehende Behinderten-Pauschbetrag (vgl. § 33b Absatz 1 bis 3 EStG) bei der Einzelveranlagung der Ehegatten jeweils zur Hälfte abzuziehen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.