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Bauherrenrecht
Bauherrenrecht: Frist zur Mängelbeseitigung muss konkret gesetzt werden
Bauherrenrecht: Frist zur Mängelbeseitigung muss konkret gesetzt werden
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Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass ein Bauherr einem Dachdecker keine konkrete Frist für die Mängelbeseitigung gesetzt hat, wenn er ihn mündlich auffordert, einen Mangel an der Dachbeschichtung „schnellstmöglich zu reparieren“.