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Bauabzugssteuer

Aufstellen einer (Aufdach-)Photovoltaikanlage unterliegt der Bauabzugssteuer

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Die Errichtung einer Aufdach-Photovoltaikanlage stellt eine Bauleistung dar und unterliegt damit der Bauabzugssteuer. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Düsseldorf klar.