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Bachelorstudium

Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ in Nordrhein-Westfalen auch ohne Bachelorstudium möglich

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Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ darf in Nordrhein-Westfalen neben weiteren Voraussetzungen auch führen, wer ein zweijähriges weiterbildendes technisches oder naturwissenschaftliches Masterstudium an einer deutschen Hochschule mit der Masterprüfung bestanden und insgesamt mindestens drei Studienjahre erfolgreich in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen Hochschule studiert hat. Ob zuvor ein Bachelorstudium absolviert worden ist, ist dann unerheblich. […]