Eine an einer deutschen Hochschule eingeschriebene Studentin kann für Zeiträume von Auslandssemestern und Auslandspraktika keine Aufwendungen für die dortige Unterkunft und Verpflegung geltend machen, wenn sie im Inland keinen eigenen Hausstand unterhält. Dies hat der 7. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden. Im Streitfall absolvierte die Klägerin nach einer vorangegangenen anderen Ausbildung einen Bachelorstudiengang und in […]