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Auslandsentsendung

Auslandsentsendung: Reisezeiten wie Arbeit zu vergüten

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Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten. Dies hat das BAG entschieden.