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Ausbildungsbereitschaft

Kindergeld: Ausbildungsbereitschaft volljährigen Kindes muss belegbar sein

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Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2c Einkommensteuergesetz (EStG), dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat.