Das bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) rät in Bezug auf die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme, den amtlichen Vordruck abzuwarten. Zum Hintergrund führt das LfSt aus, ab dem 01.01.2020 müssten Steuerpflichtige ihr elektronisches Aufzeichnungssystem an die Finanzämter melden. Betroffen seien vor allem Kassensysteme. Dem zuständigen Finanzamt seien unter anderem die Art und Anzahl der im jeweiligen […]