Das Finanzamt ist nicht an Mitteilungen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gebunden. Es habe selbstständig zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Abzug von Beiträgen zu einem so genannten Riestervertrag als Sonderausgaben erfüllt sind, stellt das FG Düsseldorf klar.
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