Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen, weil er die Beschränkung der Verlustverrechnung für Verluste aus Aktienverkäufen für verfassungswidrig hält. Im Gegensatz zu anderen Verlusten aus Kapitalvermögen können Verluste aus Aktienverkäufen nämlich nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Der BFH sieht hierin eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung, für die es keinen hinreichenden sachlichen Grund gibt.