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Aktienveräußerung

Verlustberücksichtigung bei Aktienveräußerung nicht von Höhe anfallender Veräußerungskosten abhängig

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Die steuerliche Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von Aktien hängt nicht von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten ab. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, gilt dies unabhängig von der Höhe der Gegenleistung und der anfallenden Veräußerungskosten. Er wendet sich damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 18.01.2016, IV C 1-S 2252/08/10004).