Dass die Verkehrskontrolle erst nach Erreichen des privaten Parkplatzes durchgeführte wurde, hindert nicht, die vorangegangene Fahrt unter Alkoholeinfluss zu ahnden. Am 07.09.2018 verurteilte der zuständige Strafrichter am Amtsgericht München einen 27-jährigen Projektleiter aus München wegen fahrlässigen Führens eines Kfz mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,38 mg/l (ca. 0,75 Promille) zur Geldbuße von 500 Euro und zu […]