Mieter können von ihrem Vermieter allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Dies hat das Landgericht (LG) Berlin entschieden und damit den Schutz älterer Menschen vor (Eigenbedarfs-)Kündigungen gestärkt.
Dieser Inhalt ist blockiert. Akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung um fortzufahren!
Diese Seite nutzt Cookies. Wenn Sie die Seite weiter nutzen gehen wir von Ihrer Zustimmung zur Datenschutzerklärung aus.