Personalausweise: EU-Parlament beschließt neue Sicherheitsmerkmale

Personalausweise werden künftig mit einem äußerst sicheren kontaktlosen Chip versehen, auf dem ein Lichtbild und Fingerabdrücke des Inhabers gespeichert sind. Einen entsprechenden Verordnungsvorschlag zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise und Aufenthaltsdokumente hat das Europäische Parlament am 04.04.2019 angenommen. Mit der Ausgabe der neuen Personalausweise werden die Mitgliedstaaten in zwei Jahren beginnen. Die derzeit in Umlauf befindlichen Personalausweise, die die neuen Normen nicht erfüllen, müssen daraufhin – je nach ihrer Sicherheitsstufe – innerhalb von sieben bis zehn Jahren ersetzt werden.

Ausnahmen gelten für bestimmte Personalausweise, deren Inhaber über 70 Jahre alt sind. Die neuen Regeln müssen noch förmlich durch den Rat bestätigt werden. Die Modalitäten der Ausgabe von Personalausweisen bleiben von den neuen Vorschriften unberührt: Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob sie Personalausweise ausgeben wollen und ob sie sie verpflichtend oder auf freiwilliger Basis ausgeben. Sie können zudem ihre nationalen Gestaltungsmuster sowie elektronische Behördendienste beibehalten. Alle neuen Personalausweise müssen jedoch die neuen Sicherheitsnormen erfüllen.

Hintergrund: Die Kommission hatte am 17.04.2018 im Rahmen ihrer Bemühungen um eine echte und wirksame Sicherheitsunion vorgeschlagen, die Sicherheitsmerkmale der Personalausweise von EU-Bürgern sowie der Aufenthaltstitel von Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern zu verbessern. Schätzungen zufolge haben derzeit 80 Millionen Europäer einen nicht maschinenlesbaren Personalausweis ohne biometrische Merkmale. Ziel des Vorschlags ist es, die Verwendung gefälschter Dokumente, die auch von Terroristen und Straftätern zur Einreise aus Drittstaaten in die EU genutzt werden können, einzudämmen.

Europäische Kommission, PM vom 04.04.2019