Mietminderung: Wusste Vermieter von Bauabsichten, kann es ihm noch nach 4 Jahren übel aufstoßen

Ist einem Vermieter bekannt, dass in absehbarer Zeit in unmittelbarer

Nähe seines Anwesens mehrere Neubauten entstehen werden, informiert er darüber einen neuen Mieter nicht, so kann das zu gegebener Zeit eine Mietminderung zur Folge haben. So entschieden vom Landgericht Berlin, der eine 15prozentige Mietminderung (statt geforderter 30 %) akzeptierte, weil in der Nachbarschaft vier Jahre nach Einzug in die Wohnung mehr als 200 Wohnungen gebaut wurden, was sich über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten erstreckte.

LG Berlin, 18 S 211/16 vom 07.06.2017