Grundsteuer III: Steuergewerkschaft fordert personelle und technische „Aufrüstung“ der Bewertungsstellen in den Finanzämtern

Vor dem Hintergrund des Karlsruher Urteils zur Grundsteuer fordert die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) eine personelle und technische „Aufrüstung“ der Bewertungsstellen in den Finanzämtern.

Für Kalenderjahre ab 2025 sei dem BVerfG-Urteil zufolge eine Grundsteuererhebung auf der Basis früherer bestandskräftiger Einheitswert- oder Grundsteuermessbescheide ausgeschlossen. Damit blieben den Ländern nur knappe sieben Jahre, um ihre Bewertungsstellen in den Finanzämtern auf die bevorstehende Mammutaufgabe der Neubewertung von rund 35 Millionen Grundstücken vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund fordert DSTG-Chef Thomas Eigenthaler entschiedenes Handeln: „Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt gemeinsam an einem Strang ziehen und sich zügig auf ein machbares Reformkonzept einigen – am besten im engen Austausch mit den zuständigen Finanzbehörden, die das entscheidende Umsetzungs-Know-how haben.“ Schon jetzt stehe fest, dass die Bewertungsstellen derzeit weder personell noch technisch für eine neue Hauptfeststellung bei über 35 Millionen Grundstückseinheiten gerüstet sind.

Besonders kritisch sei vor allem der Zeitfaktor. „Je spitzer wir künftig rechnen müssen, desto länger wird es dauern. Insofern sind alle Beteiligten gut beraten, jetzt sämtliche Parameter und Experteneinschätzungen bei der Konstruktion des neuen Grundsteuer-Systems zu berücksichtigen“, so Eigenthaler.

Deutsche Steuer-Gewerkschaft, PM vom 10.04.2018