Änderung beim Streitbeilegungsgesetz: Bundesweite Universalschlichtungsstelle geplant

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze vorgelegt (BT-Drs. 19/10348). Wie es in dem Entwurf heißt, haben erste Erfahrungen mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) von 2016, mit dem erstmalig die Rahmenbedingungen für Schlichtungsstellen geschaffen wurden, in einzelnen Punkten Nachbesserungsbedarf ergeben.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die derzeit den Ländern zugewiesene Aufgabe der ergänzenden Verbraucherschlichtung (Universalschlichtung) zum 01.01.2020 auf den Bund übertragen wird. Dieser soll durch den Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle zugleich die Verpflichtung nach der EU-Richtlinie vom Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten erfüllen, im Bundesgebiet flächendeckend für eine Infrastruktur von Verbraucherschlichtungsstellen für Verbraucherstreitigkeiten zu sorgen.

Dem Entwurf zufolge haben sich seit Inkrafttreten des VSBG die Anzahl der Verbraucherschlichtungsstellen und die Anzahl der Streitbeilegungsverfahren stetig erhöht. Gerade vor dem Hintergrund der zum 01.11.2018 eingeführten Musterfeststellungsklage sei eine weitere Zunahme von Verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen zu erwarten. Im Anschluss an eine erfolgreiche und rechtskräftig abgeschlossene Musterfeststellungsklage müssten Verbraucher, auch wenn sie sich auf das Musterfeststellungsurteil berufen können, ihre individuellen Ansprüche noch durchsetzen. Hierbei biete insbesondere die Verbraucherschlichtung für den Verbraucher eine im Vergleich zum Klageweg vor den ordentlichen Gerichten kostengünstige, schnelle und ressourcenschonende Alternative.

Deutscher Bundestag, PM vom 22.05.2019