Abgleich von Familienkassen-Daten: Automatisiertes Kontrollverfahren soll Doppelerfassungen verhindern

Die Familienkassen haben in der Regel nur Zugriff auf die Daten von Kindergeldberechtigten innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/9817) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 19/8825) hin. Es handelt sich dabei um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung (BTDrs. 19/7811) auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 19/7475.

Doppelerfassungen würden innerhalb einer Familienkasse durch den Abgleich bereits vorhandener Personendaten vor der Neuanlage eines Personendatensatzes vermieden. Doppelerfassungen zwischen verschiedenen Familienkassen würden durch ein automatisiertes Kontrollverfahren zum Abgleich bereits vorhandener Datensätze anhand der steuerlichen Identifikationsnummern beziehungsweise durch Vergleichsmitteilungen vermieden. Die Plausibilität oder Authentizität von Dokumenten werde geprüft, wenn sich entweder aus dem Sachverhalt oder der Aktenlage Anhaltspunkte für Zweifel ergeben hätten, heißt es in der Antwort weiter.

Deutscher Bundestag, PM vom 15.05.2019