Unterhalt: Zahlung auch während eines Freiwilligen Sozialen Jahres

Auch für die Zeit eines so genannten Freiwilligen Sozialen Jahres kann die Ausbildungs-Unterhaltspflicht für einen geschiedenen Vater gegenüber seinem Sohn bestehen.

Das gelte jedenfalls dann, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, wenn das Kind zu Beginn noch minderjährig ist und der Freiwilligendienst auch der Berufsfindung dient. Neben einer „beruflichen Orientierungs- und Arbeitserfahrung“ vermittle der Freiwilligendienst auch wichtige soziale Kompetenzen, „die als Schlüsselkompetenz noch die Arbeitsmarktchancen verbessern“. Zudem sei hier dem jungen Mann (17,5 Jahre alt) empfohlen worden, vor Beginn der von ihm angestrebten Ausbildung zum Altenpfleger auszuprobieren, ob er dafür geeignet sei.

OLG Frankfurt am Main, 2 UF 135/17 vom 04.04.2018