Termine: Steuern und Sozialversicherung

11.05.

  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 14.05. für den Eingang der Zahlung.

15.05.

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 18.05. für den Eingang der Zahlung.

Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde (Gewerbesteuer und Grundsteuer: bei der Gemeinde- oder Stadtkasse) als rechtzeitig geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge Mai 2018

Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für Mai ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 29.05.2018.

Anmerkung: In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Teilen Sachsens sowie Thüringens ist der 31.5.2018 ein Feiertag (Fronleichnam). Aus diesem Grund endet die Abgabefrist für die Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuer-Erklärung in diesen Bundesländern erst am 1.6.2018 (Freitag). Des Weiteren müssen die Sozialversicherungsbeiträge für den Monat Mai in diesen Ländern bereits bis spätestens 28.5.2018 (Montag) gezahlt werden.