Preise für Anrufe innerhalb der EU werden gedeckelt

Innerhalb der EU sollen Auslandstelefonate künftig nicht mehr als 19 Cent pro Minute kosten dürfen. Für Textnachrichten sollen höchsten sechs Cent anfallen. Dies sieht das Telekom-Paket vor, auf das sich der Ministerrat im Juni 2018 geeinigt hatte und das vom Europäischen Parlament jetzt gebilligt wurde. Danach sollen zudem ab 2020 superschnelle 5G-Netze europaweit bereitstehen und für Notfälle ein neues Warnsystem geschaffen werden.

Die neu geregelte Deckelung der Telefonkosten soll ab dem 15.05.2019 gelten. Darüber hinaus verschärft die Gesetzesreform bestehende Sicherheitsanforderungen, etwa für die Verschlüsselung der Inhalte, und schützt so Smartphone-Nutzer besser, auch wenn sie webbasierte Dienste wie Skype oder WhatsApp nutzen. So soll es in Zukunft möglich sein, eine Telefonnummer bis zu einem Monat nach Beendigung eines Vertrages aufzubewahren. Wer nach Beendigung eines Prepaid-Vertrages noch ungenutztes Guthaben hat, soll entschädigt werden müssen. Ein Recht auf Entschädigung durch den Vertragsanbieter soll es bei ungenügenden Leistungen geben.

Schließlich sollen die Mitgliedstaaten die Einführung von 5G erleichtern, indem sie bis 2020 ein geeignetes Spektrum zur Verfügung stellen. So soll das Ziel der „EU-5G-Roadmap“ erreicht werden, bis 2020 in mindestens einer Großstadt in jedem EU-Land ein 5G-Netz aufzubauen. Die neuen Rechtsvorschriften sollen laut Parlament die nötige Investitionssicherheit schaffen und die Risiko- und Kostenteilung zwischen den Telekommunikationsbetreibern fördern. Dies soll ausreichende Investitionen in Infrastruktur und 5G-Netze sicherstellen.

Vorgesehen ist außerdem ein Warnsystem, das betroffene Bürger im Fall eines schweren Notfalls oder einer Katastrophe durch SMS oder mobile Apps warnt. Die Mitgliedstaaten haben 42 Monate Zeit, um das System nach Inkrafttreten der Richtlinie einzuführen.

Damit das Telekom-Paket in Kraft treten kann, muss es noch vom Rat gebilligt werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben sodann zwei Jahre Zeit, um nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie zu erlassen. Die Preisobergrenzen treten aber bereits am 15.05.2019 in Kraft.

Europäisches Parlament, PM vom 14.11.2018