Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Eine gesuchte „Bürofee“ kann auch ein Mann sein…

Vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht verlor ein männlicher Bewerber um eine Arbeitsstelle als „Bürofee“ auf 450 Euro-Basis den Prozess. Er war mit seiner Bewerbung um diese Stelle von dem Unternehmen abgewiesen worden. Daraufhin verlangte er eine Entschädigung in Höhe von 1.350 Euro, weil er wegen seines Geschlechtes nicht eingestellt worden sei, was sich nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz als eine Diskriminierung wegen seines Geschlechts darstelle.

Das Gericht stellte fest, dass die Ausschreibung einer Stelle für eine „Bürofee“ durchaus auch an männliche Bewerber gerichtet gewesen sein könne, was mehrere Formulierungen in anderen Stellenanzeigen zeigten, etwa durch den Zusatz „männlich/weiblich“.

Aber auch die Tatsache, dass er bereits bei der Firma beschäftigt gewesen sei, sie aber im Streit verlassen habe, zeigte, dass er kaum ernsthaft um die Stelle angehalten hatte, sondern hauptsächlich eine Entschädigungszahlung erreichen wollte.

Hessisches LAG, 3 Sa 487/16 vom 08.09.2017