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Lohnsteuer
Die Bundesregierung hat beschlossen, die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld bis zum 31.3.2022 zu verlängern. Danach gilt Folgendes: Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Auf den Aufbau von Minusstunden wird vollständig verzichtet. Auch Leiharbeiter haben Zugang zum Kurzarbeitergeld. Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate. Die während...
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Die Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs der letzten Jahre führt zu Arbeitslohn, für den das FG Hamburg keine Steuerermäßigung nach § 34 EStG für Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten gewährt. Im, Urlaubsvergütung für 2015 und 2016, Urteilsfall hatte ein Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub für 2015 und 2016 nicht vollständig genommen und ging im September 2016 in Rente. Sein...
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Ein Arbeitsverhältnis, bei dem die Ehefrau als Bürokraft geringfügig beschäftigt ist, kann nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, wenn der Ehefrau als Teil des Arbeitslohns ein Fahrzeug zur Privatnutzung überlassen wird und das Anstellungsverhältnis auch sonst einem Fremdvergleich nicht standhält. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 20.11.2018 entschieden.
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Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (hier: Weihnachtsfeier) gehen steuerrechtlich nicht zu Lasten der tatsächlich Feiernden. Das Finanzgericht Köln hat mit Urteil vom 27.6.2018 entschieden, dass die durch eine Betriebsveranstaltung entstandenen Aufwendungen nur auf die teilnehmenden Arbeitnehmer umzulegen sind.
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Eine pauschale Lohnversteuerung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu Fahrtkosten und Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Internetnutzung ist nur dann zulässig, wenn diese Leistungen zusätzlich zum ursprünglich vereinbarten Bruttolohn erbracht werden. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 24.05.2018 entschieden.
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Nach der OFD Frankfurt/M. vom 31.07.2017 führt die Überlassung einer BahnCard 50 oder 100 durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zum Zweck der dienstlichen und privaten Nutzung nicht zu Arbeitslohn, wenn die Kostenersparnis gegenüber dem Erwerb von Einzelfahrscheinen für die dienstlichen Fahrten größer als die Kosten für die BahnCard oder zumindest gleich hoch ist. Dies...
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