Zins von 6 % ab 2014 teilweise verfassungswidrig

Nach dem FG Münster ist der Zinssatz von 6 % für den Zeitraum vom 1.1.2014 bis zum 31.3.2015 teilweise verfassungswidrig. Verfassungsgemäß ist nur ein Zinssatz von 3 %.

Nach dem FG ist daher für diesen Zeitraum in Höhe der Hälfte der festgesetzten Zinsen Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu gewähren.

Das FG begründet seinen AdV-Beschluss damit, dass der Zinssatz für die meisten Kredite im Zeitraum vom 1.1.2014 bis 31.3.2015 unter 3 % lag; nur für wenige Zinssatz von 3 % verfassungsgemäß Kreditarten galten höhere Zinssätze als 6 %, z. B. für langfristige Konsumentenkredite (Zinssatz von 7,6 %) oder Kreditkarten-Kredite (Zinssatz von 9,2 %).