Je nachdem, wie viele Wertsachen in der Wohnung aufbewahrt werden, kann sich ein Tresor unter Umständen rechnen. Ein Hausratversicherer darf die Entschädigung für Wertsachen beschränken, die nicht in einem Tresor aufbewahrt werden, wie z.B. eine Gold-Uhr, wie das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte. Daher jährlich den Wert Ihres Hausrates schätzen und mit Ihrer Versicherung abgleichen, ob eine Versicherungslücke bestehen könnte.