Von Eltern getragene Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes in Berufsausbildung können Sonderausgaben sein

Tragen Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern. Der Steuerabzug setzt aber voraus, dass die Eltern dem Kind die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben, wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 13.03.2018 betont.