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Zweitwohnung
Die Begrenzung der Kosten für die Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung auf monatlich 1.000 € gilt nicht für die Kosten der Einrichtung der Zweitwohnung. Der Arbeitnehmer kann also die Kosten für die erforderlichen Einrichtungsgegenstände uneingeschränkt absetzen, auch wenn der Höchstbetrag des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG von 1.000 € bereits durch die Miete...
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