Das Finanzgericht Hamburg hegt ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Abzinsung von Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5% gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG und hat dem Antragsteller deshalb mit Beschluss vom 31.01.2019 vorläufigen Rechtsschutz gewährt. Das FG hat die Beschwerde an den Bundesfinanzhof zugelassen.Read More
Der BFH hält den Zinssatz von 6 % nunmehr bereits ab dem Verzinsungszeitraum 2012 für verfassungswidrig und gewährt insoweit AdV. Denn bereits im Jahr 2012 war das Marktzinsniveau deutlich niedriger als der gesetzliche Zinssatz von 6 %, so dass der Steuerpflichtige keine Möglichkeit hatte, durch ein Hinausschieben der Zahlung an das Finanzamt selbst Habenzinsen von bis zu...Read More