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Arbeitnehmer in Betrieben mit mindestens 46 Beschäftigten können künftig zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren. Für Unternehmen von 46 bis zu 200 Mitarbeitern wird allerdings eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt: Hier muss pro 15 Beschäftigte nur jeweils einem Antrag auf befristete Teilzeit entsprochen werden.
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