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TAN-Eingabe
Ein Online-Banking-Kunde ist verpflichtet, vor jeder TAN-Eingabe den auf dem Mobiltelefon angezeigten Überweisungsbetrag und die dort ebenfalls genannte Ziel-IBAN zu überprüfen. Unterlässt er dies und kommt es zu einem Schaden durch eine im Zusammenhang mit einem Banking-Trojaner ausgeführte Überweisung, haftet das Geldinstitut nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg mit inzwischen rechtskräftigem Beschluss vom 21.08.2018 entschieden.
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