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strafrechtlich
Die Aufstellung des Jahresabschlusses bei Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Krise befinden, innerhalb von zwei bis drei Monaten nach dem Schluss des Geschäftsjahres zu erfolgen hat. Zur Vermeidung #strafrechtlicher Risiken sind zumindest Bilanz und Inventar innerhalb der verkürzten Frist aufzustellen. Die Aufstellungsfristen (§ 243 Abs. 3 HGB für alle Kaufleute und § 264 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz...
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