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Photovoltaikanlage
Der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb eines Teils einer Photovoltaikanlage steht dem Investor nur dann zu, wenn er selbst Unternehmer ist gem. § 2 Abs. 1 UStG. Die Unternehmereigenschaft und der Vorsteuerabzug sind zu verneinen, wenn die gesamte Photovoltaikanlage gemeinschaftlich betrieben wird und die Gemeinschaft Unternehmerin ist. Somit besteht für Investoren, die Photovoltaikanlagen über einen Betreiber erwerben, der...
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