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Jahresabschluss
Die Aufstellung des Jahresabschlusses bei Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Krise befinden, innerhalb von zwei bis drei Monaten nach dem Schluss des Geschäftsjahres zu erfolgen hat. Zur Vermeidung #strafrechtlicher Risiken sind zumindest Bilanz und Inventar innerhalb der verkürzten Frist aufzustellen. Die Aufstellungsfristen (§ 243 Abs. 3 HGB für alle Kaufleute und § 264 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz...
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Die Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2017 sind fristgerecht bis zum Ende des Jahres einzureichen. Ansonsten droht ein Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz. Bei Kleinstunternehmen ist auch eine Hinterlegung möglich. Neben der Aufstellung des Jahresabschlusses ist grundsätzlich jedes Unternehmen in Deutschland – nach Abschluss eines Geschäftsjahrs im Laufe des folgenden Jahres – dazu verpflichtet, diesen...
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