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Erwerbstätigkeit
Bei volljährigen Kindern, die bereits einen ersten Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang erlangt haben, setzt der Kindergeldanspruch voraus, dass der weitere Ausbildungsgang noch Teil einer einheitlichen Erstausbildung ist und die Ausbildung die hauptsächliche Tätigkeit des Kindes bildet. Wie der Bundesfinanzhof mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 11.12.2018 entschieden hat, wird dagegen kein Kindergeldanspruch begründet,...
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