Ab 2020 sollen energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden.
20 % der Aufwendungen, höchstens 40.000 €Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die auch in bestehenden Programmen der Gebäudeförderung als förderungswürdig eingestuft sind, mit 20 % der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 € je Objekt. Die Förderung wird über drei Jahre verteilt durch Abzug von der Steuerschuld gewährt: im ersten und zweiten Jahr maximal je 7 %, höchstens je 14.000 €, sowie im dritten Jahr maximal 6 %, höchstens 12.000 €. Damit können Aufwendungen bis 200.000 € berücksichtigt werden.