Sozialversicherungsbeiträge im Ausland tätiger Arbeitnehmer

Mit Schreiben vom 11.12.2017 stellt das BMF klar, dass Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a EStG als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind, wenn solche Beiträge in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den EWR erzielten Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit stehen, diese Einnahmen nach einem DBA im Inland steuerfrei sind, der Beschäftigungsstaat keinerlei Abzug der mit den steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Beiträge im Besteuerungsverfahren zulässt und auch das DBA die Berücksichtigung der persönlichen Abzüge nicht dem Beschäftigungsstaat zuweist.