Selbstständige sollten Steuerbescheid vorlegen

Selbstständige sollten nicht versäumen, nach Aufforderung ihren Einkommensteuerbescheid bei der Krankenkasse vorzulegen. Denn sonst müssen freiwillig Krankenversicherte trotz geringer Einnahmen ab 2018 den Höchstbeitrag rückwirkend zahlen. Möglich ist die Nacherhebung der Beiträge durch eine Neuregelung der Beitragsbemessungsgrenze, die ab dem 1. Januar 2018 in Kraft tritt.

Ab diesem Zeitpunkt werden die Krankenkassen die monatlichen Beiträge für freiwillig Versicherte nur noch vorläufig festsetzen – und nicht wie bisher für das gesamte Jahr im Voraus. Das bedeutet:
Erst mit Vorlage des Einkommensteuerbescheids steht die Höhe der Beiträge endgültig fest – aufgrund der tatsächlich erzielten Einnahmen. Die Neuregelung kann für Selbstständige auch Vorteile bringen, da sie auch zu einer Erstattung von Beiträgen führen kann.
Ab 2018 gibt es eine weitere Änderung: Die Grenze zur Beitragsbemessung für freiwillig Krankenversicherte wird von 4350 Euro auf 4425 Euro pro Monat erhöht. Das entspricht Einnahmen von jährlich 53.100 Euro.