Rechnungsangaben beim Vorsteuerabzug

Die Angabe des Kalendermonats als Leistungszeitpunkt kann sich unter Beachtung der unionsrechtlichen Vorgaben aus dem Aus­stellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn nach den Verhältnis­sen des jeweiligen Einzelfalls davon auszugehen ist, dass die Leistung in dem Monat bewirkt wurde, in dem die Rechnung aus­gestellt wurde.