Private Schwimmkurse für Kleinkinder vom ersten bis zum dritten Lebensjahr sind von der Umsatzsteuer befreit. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 14.06.2018 entschieden. Schwimmkurse für Säuglinge seien dagegen steuerpflichtig. Ist Steuerrecht nicht faszinierend!?