Die Teilnahme an Pokerturnieren, Internet-Pokerveranstaltungen und Cash-Games kann zu einer gewerblichen Tätigkeit führen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12.10.2018. Maßgeblich sei die Spielpraxis: Während bei einem Anfänger in den ersten Jahren nach Aufnahme des Pokerspiels der Faktor “Glück” noch eine große Rolle spiele, sei bei einem erfahrenen Pokerspieler davon auszugehen, dass aufgrund der umfangreichen Kenntnisse und geschulten Fähigkeiten die Gewinne nicht mehr allein vom Glück abhingen – Verluste dann aber auch. Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.