Für Bauverträge existierten bislang keine speziellen Sondernormen. Für in 2018 abgeschlossene Bauverträge tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Privaten Bauherren steht dann unter anderem eine detaillierte Bau- und Leistungsbeschreibung zu. Außerdem muss der Bauträger verbindliche Angaben zur Bauzeit machen. Hier finden Sie Fragen und Antworten dazu: