Neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidung

Seit dem 01.01.2019 müssen alle EU-Mitgliedstaaten neue, der Erfüllung der Richtlinie 2016/1164/EU dienende Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidung durch große multinationale Unternehmen anwenden. Dies hat die Europäische Kommission mitgeteilt. Unter anderem müssen danach nun alle EU-Staaten in Niedrigsteuerländer verlagerte Gewinne besteuern, wenn das Unternehmen dort keine echte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.